Resolution des Zugpersonalverbandes SEV
In Tunneln immer zu zweit
Auf Fernverkehrszügen, die durch Tunnel von mehr als einem Kilometer Länge fahren, sollen immer mindestens zwei Zugbegleiterinnen oder Zugbegleiter im Einsatz sein. Dies fordert der Zugpersonalverband (ZPV SEV) in einer Resolution. Bei einer Störung im Tunnel, insbesondere bei einem Brand, genügt ein Begleiter nicht.
Auslöser für die Resolution war der Brand eines Cisalpino-Zugs im Zimmerbergtunnel am 11. April dieses Jahres. Ein Zugchef war allein auf diesem Zug; bei der Evakuation der rund 120 Personen wäre er völlig überfordert gewesen, hätte nicht ein zufällig mitreisender ehemaliger Zugführer mitgeholfen. In Reisezügen können sich mehrere hundert Personen aufhalten, was an die Betreuung in einer Notsituation höchste Anforderungen stellt.
Die Mitglieder des Zugpersonalverbandes ZPV, ein Unterverband der Transportgewerkschaft SEV, haben heute an einer Versammlung in Airolo die Resolution ans Bundesamt für Verkehr und an die SBB verabschiedet, deren Kern lautet: «Wir fordern, dass bei Reisezügen des Fernverkehrs, welche Eisenbahnstrecken mit Tunnels von mehr als 1000 Metern Länge befahren, mindestens zwei Zugbegleiter/innen (Zugführer/innen oder Kontrolleure/Kontrolleurinnen) mitfahren, die angemessen für ein Eingreifen bei Brandausbruch im Tunnel geschult wurden, und dass das BAV dies für alle betroffenen Eisenbahnunternehmen für obligatorisch erklärt.»
Zusätzlich ruft der ZPV die SBB auf, mit dem guten Beispiel voranzugehen und die Forderung auf die Eröffnung des Lötschbergbasistunnels am 15. Juni 2007 umzusetzen. Das Zug- und Lokpersonal soll zudem eine praktische Schulung in einem Bahntunnel erhalten, um das korrekte Vorgehen beim einem Brand im Tunnel zu lernen.
Rund 60 Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter haben heute an der Versammlung der ZPV-Region Mitte teilgenommen. Die Resolution wird auch den Versammlungen der Region West vom 23. November und der Region Ost vom 29. November vorgelegt.