| Aktuell / SEV Zeitung

Link zum Recht

AHV, BVG & KVG ab 1. Januar 2019

1. Säule: AHV/IV

Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2019 angepasst. So wird die Minimalrente der AHV von 1175 auf 1185 Franken monatlich angehoben, die Maximalrente auf 2370 Franken (bei voller Beitragsdauer). Diese Erhöhung hat Auswirkungen auf die Eckwerte, die auf der Grundlage der minimalen AHV-/IV-Rente berechnet werden, wie die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs.

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Der Bundesrat hat, entgegen der Empfehlung seiner Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge, entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2019 nicht zu senken sondern bei 1% zu belassen. Die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule werden erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 1,5%. Dieser basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2015 (97.70) und September 2018 (99.13) gemäss Index der Konsumentenpreise.

Die Renten, für die das BVG keinen periodischen Teuerungsausgleich vorschreibt, werden von den Vorsorgeeinrichtungen entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten angepasst. Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung entscheidet jährlich über das Ausmass der allfälligen Rentenanpassung (Art. 36 Abs. 2 BVG). Die Vorsorgeeinrichtung erläutert die Beschlüsse in ihrer Jahresrechnung oder in ihrem Jahresbericht. In der obligatorischen beruflichen Vorsorge steigt der BVG-Koordinationsabzug von 24675 auf 24885 Franken. Die BVG-Eintrittsschwelle steigt von 21150 auf 21330 Franken.

3. Säule: gebundene Selbstvorsorge 3a

Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6826 Franken (heute 6768) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive neu 34128 Franken (heute 33840) für Personen ohne 2. Säule.

Krankenversicherung KVG

Die mittlere Prämie der obligatorischen KVG steigt im nächsten Jahr um 1,2%. Die Erhöhung variiert je nach Kanton zwischen -1,5 und 3,6%. Die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren sinkt, weil das Parlament entschieden hat, diese Altersgruppe zu entlasten. Neu wird die Prämienentwicklung nicht mehr anhand der Standardprämie, sondern anhand der mittleren Prämie abgebildet. Dies macht den Vergleich mit den Vorjahren schwierig, denn das BAG hat seine Berechnungsmethode geändert. Mit der bisherigen Methode läge der Anstieg bei 2,7%.

Die mittlere Prämie entspricht der durchschnittlichen Prämienbelastung pro Person und reflektiert die effektiv bezahlten Prämien besser als die Standardprämie. Sie schliesst alle in der Schweiz bezahlten Prämien ein. Sie berücksichtigt zum einen, dass die Mehrheit der Versicherten eine Wahlfranchise, ein spezielles Prämienmodell mit eingeschränkter Arztwahl oder eine Kombination von Beidem gewählt hat. Zum anderen sind auch die Prämien der jungen Erwachsenen und Kinder eingerechnet. Die bisher verwendete Standardprämie galt nur für Erwachsene mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung. Sie wird aber nur noch von knapp jeder fünften erwachsenen Person gewählt und ist deshalb nicht mehr repräsentativ.

In sechs Kantonen (AI, AR, FR, GL, UR, ZG) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der mittleren Prämie bei bis zu 0,5%, in vier Kantonen (JU, NE, TI, VS) über 2%. In den übrigen 16 Kantonen (AG, BE, BL, BS, GE, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, VD, ZH) liegt sie zwischen 0,5 und 2%.

2016 hat das Parlament beschlossen, junge Erwachsenen von 19–25 Jahren beim Risikoausgleich um 50% zu entlasten. Diese Massnahme gilt ab 2019 und erlaubt es den Versicherern, die Prämien in dieser Alterskategorie zu senken. Die mittlere Prämie der jungen Erwachsenen beträgt 274.10 Franken, 15.6% weniger als im vergangenen Jahr. Diese Entlastung wird durch eine Erhöhung des Risikoausgleichs bei den erwachsenen Versicherten finanziert, deren Prämien aufgrund dieser Umverteilung mit 2,4% (entspricht 8.90 Franken) etwas stärker steigen. Die mittlere Prämie der Kinder beträgt 100.90 Franken, das bedeutet eine Erhöhung um 2,4% gegenüber dem Vorjahr.

SEV-Rechtsschutzteam