Swiss
Lösungssuche für 5-5-Nachtschicht und Gewinnbeteiligung
Wie in der SEV-Zeitung Nr. 2/2025 vom 14. Februar berichtet, muss die Swiss eine neue Lösung für die 5-5-Dauernachtschicht beim Flugzeugunterhalt finden. Zurzeit arbeiten die betroffenen Mechaniker:innen jeweils fünf Nächte hintereinander je zehn Stunden am Stück und haben dann fünf Tage frei. Das 5-5-Modell kommt Mitarbeitenden entgegen, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in der Schweiz haben, aber auch «Einheimische» haben bewusst dieses Arbeitsmodell gewählt.
Das aktuelle Problem ist, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) aus Gesundheitsschutzgründen generell nicht mehr tolerieren will, dass innerhalb von fünf Tagen 50 Arbeitsstunden geleistet werden. Deshalb will es die eigentlich Ende 2024 auslaufende Ausnahmebewilligung der Swiss nicht mehr verlängern, nachdem es sie noch für 2025 ausserordentlich verlängert hatte. Hierfür hatte sich nebst der Swiss auch SEV-GATA, die Luftverkehrsabteilung des SEV eingesetzt.
Anfang Jahr haben 90 % der betroffenen Mitarbeitenden am Flughafen Zürich und 74 % in Genf in Petitionen eine weitere Verlängerung der Bewilligung verlangt und SEV-GATA beauftragt, beim Seco zu intervenieren. Das hat SEV-GATA auch gemacht, aber: «Fünf 10-Stunden-Schichten will das Seco momentan nicht mehr tolerieren, fünf 9-Stunden-Schichten wären möglich», meldet Philipp Hadorn, Gewerkschaftssekretär und SEV-GATA-Präsident, zurück. Eine Aussprache organisiert von SEV-GATA mit dem Seco fand inzwischen, nach Redaktionsschluss dieser Zeitung, statt.
Workshops zur Knacknuss
Im Rahmen von Workshops mit der Swiss wird nun nach Lösungen gesucht, was aber schwierig ist: Die Beibehaltung des 5-5-Rhythmus hat für die Betroffenen höchste Priorität, wie auch die Beibehaltung des Lohns. Und weil sie neben den Nachtschichten schon jetzt acht Zusatztage pro Jahr leisten müssen, um auf ihr Arbeitsstundensoll zu kommen, und da diese Zusatztage schon jetzt belastend und unbeliebt sind, sind zusätzliche Zusatztage keine Option. «Zeitzuschläge könnten die Lösung sein, doch noch stehen wir vor einer Knacknuss», sagt Philipp Hadorn. «Sicher ist, dass die Swiss angesichts des Fachkräftemangels den Mitarbeitenden entgegenkommen muss.»
Unbefriedigende Gewinnbeteiligung
Wie in der SEV-Zeitung Nr. 4/2025 vom 28. März dargelegt, erhält das Swiss-Bodenpersonal dieses Jahr mit knapp 600 Franken unverhältnismässig weniger Gewinnbeteiligung als die über 2500 Franken im letzten Jahr, obwohl der Unternehmensgewinn 2024 mit 684 Mio. nur wenig unter den 718 Mio. im Vorjahr lag. SEV-GATA forderte darum von der Swiss eine «passable, plausible» Erfolgsbeteiligung für 2024 sowie eine rasche Anpassung der Regelung im GAV.
Die Swiss räumt in ihrer Antwort ein, dass die massgeblichen Ziele grösstenteils durch den Lufthansa-Konzern vorgegeben wurden und «ambitioniert» waren, «Faktoren wie verzögerte Flugzeugauslieferungen, geopolitische Krisen und Streiks» hätten die Zielerreichung beeinflusst. Doch die Modalitäten seien im Artikel 32 des GAV für das Swiss-Bodenpersonal abschliessend geregelt, darum gebe es keine Grundlage für eine Nachzahlung.
«Nun ist es zwingend, dass die Swiss als Cashcow der Lufthansa-Gruppe sich mit SEV-GATA gegenüber Frankfurt durchsetzt und denjenigen, die dieses Resultat auch massgeblich ermöglicht haben, eine passende Beteiligung gewährt», hält Philipp Hadorn fest.
Markus Fischer