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SBB Cargo

Klare Einteilungsregeln für alle in der Produktion Cargo

Bei SBB Cargo arbeiten viele, wenn andere schlafen, wie hier frühmorgens in Zürich West. Nun gibt es klare Einteilungsregeln für die ganze Produktion. © Keystone / Christian Schnur

An der GAV-Konferenz SBB Cargo vom 6. September – der zweiten dieses Jahres, und einmal mehr via Zoom – hatten sich die Delegierten mit zwei Themen zu befassen: einerseits mit unter der Leitung des SEV neu ausgehandelten Regeln für die Einteilung, die inskünftig nicht mehr nur für das Lokpersonal, sondern für alle Mitarbeitenden der Produktion Cargo gelten, und andererseits mit dem Anliegen von SBB Cargo, das Lohnsystem zu übernehmen, das im Frühling mit der SBB ausgehandelt wurde.

Die neuen Einteilungsregeln treten ab Fahrplanwechsel 2021/2022 vorerst für zwei Jahre in Kraft. Sie gelten insbesondere auch für die unterjährigen Updates der Jahreseinteilung (JUP). Neu gibt es auch für Rangiermitarbeitende, Technische Kontrolleure (TKC) usw. klare, gesamtschweizerisch einheitliche Einteilungsregeln. Sie können damit ihre Freizeit besser planen und sind vor gesundheitlich bedenklichen Diensten besser geschützt. Detaillierte Informationen erhalten die Mitarbeitenden direkt vom Unternehmen. Wesentliche Punkte sind:

• Grundsätzlich erfolgen keine Dienstantritte zwischen 23:30 und 01:29 Uhr.

• Dienstverschiebungen bis zu 2,5 Stunden beim Lokpersonal in den JUP und beim Rangierpersonal (inklusive TKC usw.) in der Jahreseinteilung erfordern keinen Mitentscheid der Mitarbeitenden. Ab 2,5 Stunden Verschiebung müssen Mitarbeitende einverstanden sein. Beim Rangierpersonal (usw.) können Dienständerungen in der rollierenden Einteilung nur mit Mitsprache gemacht werden.

• Die zehn Wunsch-Freitage in der Jahreseinteilung werden beibehalten.

Arbeitszeitspezialist Martin Allemann sagte an der GAV-Konferenz zu den Wunsch-Freitagen: «SBB Cargo beginnt zu begreifen, dass es sinnvoll ist, wenn diese Freitage schon bis Oktober des Vorjahres bekannt sind und dann darum herum geplant wird.» Zur Frage, was sei, wenn erlaubte Dienstverschiebungen bis 2,5 Stunden einen Konflikt mit einem wichtigen privaten Termin verursachten, betonte Allemann, dass es nach wie vor eine Härtefallregel gibt, z. B. bei wichtigen Familienpflichten. Würden die JUP zu spät bekannt, wie ein Delegierter kritisierte, gelte es, den Verantwortlichen dies zu melden. «Wir erwarten von der Cargo-Leitung, dass sie die Regeln durchsetzt, wie sie es versprochen hat.»

SBB Cargo hat auch zugesichert, für alle betroffenen Mitarbeitenden und Führungskräfte bis November Schulungen durchzuführen. «Es ist wichtig, dass alle Mitarbeitenden ihre Rechte kennen und sie auch wahrnehmen», sagte Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn, Leiter des SEV-Teams Cargo. «Wehrt euch gegen Verstösse und meldet diese dem SEV oder der Personalkommission, die ebenfalls über die Regeln zu wachen hat.»

Die GAV-Delegierten genehmigten die Vereinbarung einstimmig. Diese kommt auch dem Unternehmen entgegen, weil es damit «mehr Flexibilität gewinnt, um Kundenbedürfnissen Rechnung zu tragen», wie es im «Cargo-Flash» vom 14. September heisst. Martin Allemann fand die Verhandlungen konstruktiv: «SBB Cargo zeigte uns mit Daten und Fakten auf, wo es Probleme gibt, und wir suchten gemeinsam nach Lösungen.»

Lohnentwicklung

SEV-Gewerkschaftssekretär Patrick Kummer präsentierte den GAV-Delegierten die Lohnsystemänderungen, die der SEV im Frühling mit der SBB ausgehandelt hat. Nachdem sich SBB Cargo ausdrücklich aus diesen Verhandlungen herausgenommen hatte mit der Begründung, eine eigenständige Firma zu sein, will sie diese Änderungen nun einfach übernehmen.

SEV-Vizepräsidentin Barbara Spalinger stellte klar, dass darüber mit dem SEV als Vertreter des Cargo-Personals verhandelt werden muss, weil dieses bei den Verhandlungen mit der SBB nicht mitreden konnte. «Der Umstand, dass die Delegierten, die bei der SBB arbeiten, dem Resultat bei der SBB zugestimmt haben, kann nicht dazu führen, dass die direkt Betroffenen von SBB Cargo nichts mehr dazu zu sagen haben», unterstrich Spalinger. Die Delegierten verabschiedeten deshalb dazu ein Verhandlungsmandat. Noch offen ist, wann die Verhandlungen stattfinden und wann das Lohnsystem von SBB Cargo angepasst wird.

Markus Fischer

PWL-Prämie und neue Berufsbilder

Der SEV konnte erreichen, dass auch jene Prüfer Wagenladung (PWL), die im Jahr 2021 ausgebildet wurden oder noch werden, von SBB Cargo die versprochene Prämie von 3000 Franken erhalten. Um auch die versprochene jährliche Wiederholung der Prämie zu erreichen, scheint aber eine Klage nötig. Betroffene sollen sich rasch bei Philipp Hadorn melden.

Wie SBB Cargo Zusatzqualifikationen künftig entschädigen wird, ist im Rahmen der neuen Berufsbilder zu regeln, die 2022 in Kraft treten sollen. Die neuen Stellenbeschreibungen sind zum Teil sehr breit gefasst, wie der SEV bei den Workshops dazu feststellte. Bei der nun folgenden Zuordnung der Funktionen zu den Anforderungsniveaus müssen Zusatzqualifikationen angemessen berücksichtigt werden. Für den SEV ist eine Feinabstufung über Zulagen eine gute Lösung, trotz dem dafür nötigen Aufwand.

Last Call zur SEV-Umfrage

Noch bis 30. September können Mitarbeitende von SBB Cargo an der Umfrage teilnehmen, mit welcher der SEV im Hinblick auf die nächsten GAV-Verhandlungen ihre Erfahrungen, Einschätzungen und Bedürfnisse abholt. Link zum Umfragebogen: http://bit.ly/umfrage-cargo. Wer teilnimmt, kann auch tolle Preise gewinnen.

Video zur Umfrage mit Kollegen-Interviews zu aktuellen Problemen bei SBB Cargo: https://youtu.be/Mp2kkYgKIfY