Der SEV hat um die SBB-Löhne hart gerungen
Editorial von Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV
Nach der Verlängerung des GAV SBB um drei Jahre bis Mai 2025 war die Weiterentwicklung des Lohnsystems das zweite Spannungsfeld, das es zu lösen galt. Die GAV-Delegierten des SEV setzten mit ihrer Zustimmung zu den Änderungen, die am 1. Juni 2022 in Kraft treten und erstmals per 2023 reale Auswirkungen auf die Löhne haben werden, ein klares Zeichen. Cargo-Kollegen sind davon nicht betroffen.
Eine solide Mehrheit der Delegierten hat die ausgehandelte Lösung akzeptiert. Das ausschlaggebende Argument dabei war sicher die Zukunft des Valida-Vorruhestandsmodells, die von einer Einigung über das Lohnsystem abhängig gemacht wurde. Mit der heutigen Lösung wird sichergestellt, dass Valida auf gesunden Füssen bleibt, ohne dass die Berechtigten mit ihren ohnehin tiefen Löhnen noch mehr dazu beitragen oder Leistungskürzungen hinnehmen müssen.
Das Lohnsystem hat durchaus Vorteile. Die Lohnentwicklung wird nicht mehr direkt an die Mitarbeiterbeurteilung gekoppelt sein. Bei den tiefen Löhnen ist der Aufstieg sogar vollständig garantiert. Je höher das Anforderungsniveau ist, desto mehr hängt die Lohnentwicklung von der Verteilung durch die Teamleiter/innen ab. Dies war der Punkt, der die meisten Diskussionen auslöste und zu Befürchtungen führte, dass Willkür nicht ausgeschlossen ist. Der SEV hat dafür gesorgt, dass in den Teams keine Umverteilung stattfinden wird, also dass niemand weniger erhält, weil ein anderes Teammitglied mehr bekommt. Die Regeln für die Verteilung von Lohnerhöhungen sind klar, und wir werden sicherstellen, dass sie ordnungsgemäss angewendet werden. Zu begrüssen ist auch, dass es keine Anstellungen unterhalb der Basisstufe mehr gibt. Damit ist eine alte Forderung vorab der jungen Mitglieder endlich umgesetzt. Auch bei der Überführung haben wir dafür gesorgt, dass alle Mitarbeitenden im Aufstieg eine intakte Lohnentwicklungsperspektive behalten. Neue Garantien gibt es keine, die bestehenden bleiben.
Die GAV-Konferenz kritisierte aber, dass das Aufstiegstempo nur für die Lokführenden der Division Personenverkehr verdoppelt wird. Die Argumente der SBB für die Sonderbehandlung dieser Berufsgruppe gelten nämlich auch für die B100- Lokführenden der Infrastruktur. Sie haben das Nachsehen; ihre Entwicklung bleibt eines unserer Ziele.
Das Ja der GAV-Delegierten zu einem Resultat, das einzelnen Berufsgruppen hohe Vorteile bringt und anderen weniger, hat ihnen viel Solidarität abgefordert. Sie haben sie aufgebracht, das ist eine bemerkenswerte Leistung.
Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick:
Lohnentwicklung unabhängig vom Gesamtergebnis der Personalbeurteilung: Der direkte Zusammenhang zwischen der Personalbeurteilung und der Lohnentwicklung wird aufgehoben. Dies erlaubt Führungskräften wie Mitarbeitenden eine freiere Gesprächskultur in den Entwicklungsgesprächen. Dies entspricht einer beiderseitigen Forderung.
Mechanismus für die jährliche Lohnentwicklung: Neu liegt der Entscheid über die Lohnentwicklung stärker bei der Führungskraft, sie erhält dafür ein Teambudget. Das Teambudget setzt sich aus individuellen Budgetanteilen zusammen. Die Budgetanteile berechnen sich nur aufgrund der Position der einzelnen Löhne im Lohnband sowie der Erfahrung, das heisst individuelle Leistung und Verhalten werden hier noch nicht berücksichtigt. Dies soll die Führungskraft machen. Der SEV hat hier durchgesetzt, dass aber gewisse Prozentsätze der Budgetanteile gesichert werden - nach Anforderungsniveau ganz oder teilweise:
Anforderungsniveau |
Gesicherter Anteil |
Anforderungsniveau A bis D |
100% |
Anforderungsniveau E bis H |
65% |
Ab Anforderungsniveau I |
20% |
«Gesichert» bedeutet, dass dieser Anteil grundsätzlich fix als Lohnmassnahme übernommen wird; dieser darf nur bei mangelnder Leistung oder bei Fehlverhalten unterschritten werden. Die verbleibenden Mittel des Teambudgets werden durch die Führungskraft unter Berücksichtigung von individueller Leistung und Verhalten auf die Mitarbeitenden verteilt.
Ebenfalls hat der SEV durchgesetzt, dass für besonders gute Leistungen die Führungskräfte zusätzliche Mittel aus einem Sonderbudget beantragen können. So wird eine Umverteilung zulasten der anderen Teammitglieder verhindert.
Jährliche Lohngespräche: Die Führungskräfte kommunizieren und erklären ihren Mitarbeitenden die definitiven Erhöhungen jeweils vor der Lohnrunde im Mai in einem individuellen Lohngespräch.
Abschaffung Grenzwert 90% bzw. keine Löhne unter Basiswert. Damit ist eine alte Forderung des SEV endlich erfüllt, der besonders für die Lehrabgänger*innen wichtig ist.
Lokführer*innen: Die Lohnskala Lokführer*innen wird in die Basislohnskala integriert, was das Lohnsystem vereinfacht. Ausserdem wird den Lokführer*innen der Kategorie B ein beschleunigter Lohnaufstieg ermöglicht. Leider war die Forderung, auch Lokführer*innen der Division Infrastruktur den beschleunigten Aufstieg zu ermöglichen erfolglos. Der SEV bleibt dran.
Erhöhung der Lohnskalen ab Anforderungsniveau I: Um den Marktgegebenheiten besser Rechnung zu tragen, wird die Lohnskala ab Anforderungsniveau I leicht erhöht. Die VG hat durchgesetzt, dass auch das AN I davon profitiert.
Überführung ins neue Lohnsystem: Der aktuelle Lohn jeder und jedes Mitarbeitenden wird unverändert in das neue System überführt. Bestehende Lohngarantien werden weitergeführt, sofern sie nicht aufgrund der Erhöhung der Lohnskalen in den Lohn integriert werden. Diese Lösung musste ebenfalls durchgesetzt werden, da der ursprüngliche Vorschlag der SBB dazu geführt hätte, dass alle langjährigen Mitarbeitenden oberhalb der Steuerungslinie gelandet wären und damit nur noch eine beschränkte Lohnentwicklung gehabt hätten.
Mittel für die Lohnentwicklung: Die gesamten Mittel für die Lohnentwicklung werden per 2023 wieder jährlich mit den Sozialpartnern verhandelt. Hierbei spielt die finanzielle Situation der SBB eine wichtige Rolle.
Bis zur Einführung im Juni 2022 informiert der SEV über die Details zum neuen Lohnsystem. Die ersten Lohnmassnahmen nach dem neuen Prozess erfolgen im Mai 2023.
SEV-Info vom 11. Mai zum Downloaden/Ausdrucken:
https://sev-online.ch/de/downloads/pdf_de/2021/sbb-lohnsystem.pdf
Kommentare
Anonyme 11/05/2021 19:56:09
Bonjour,
Vous oubliez d'écrire que les mécaniciens auront droit en plus à un un niveau d'exigence supérieur. Donc non seulement leur salaire de base augmente, le salaire maximum augmente mais en plus leur avancement est amélioré. Alors le VSLF s'est battu oui pas le SEV.
Allaman 19/05/2021 19:08:26
Transfert vers le nouveau système salarial :
Que veux dire : au dessus de la ligne de contrôle salariale ?
Bogo Andreas 20/05/2021 11:50:21
Die Herausforderung an diesem neuem System dürfte der Faktor sein, dass die Vorgesetzten ein Budget bekommen und dass möglichst fair unabhängig von Affinität oder Nicht Affinität gegenüber einer Person verteilen müssen. Das ist dort einfacher wo ein Vorgesetzter eng mit Dir an der gleichen Tätigkeit zusammen arbeitet. Oft ist es infolge der Organisation Sturktur aber nicht so. Zudem sind die zur PB zusätzlichen Lohngespräche sehr aufwändig für die Vorgesetzten und es erfordert absolute Neutralität. Zudem ist die Team Konstellation auch abhängig. Im Aufstieg würde man wohl ausgebremst wenn man Kollegen/innen hat wo man Anteilmässig mehr gibt. Dieser Punkt da schient mir fast nicht umsetzbar. Zudem gibt man da den Vorgesetzten viel mehr Macht da sie quasi als eine Art "Ernährer" gelten. Dieses Punkt dünkt mich deshalb genau zur beobachten bei dessen Umsetzung. Ob es Sinn macht jemandem der über dem Maixum seines Bandes ist mehr zu geben und dafür einen im Aufstieg "auszubremsen" ist auch fraglich. Sehr heikler Punkt das da.